AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

ür den Kursbetrieb des FGB Dorsten-Wulfen 2018 e.V. (kurz Verein genannt)

 

Anmeldungen zu Kursen:

Anmeldungen können nur online oder schriftlich mit Lastschriftermächtigung eingereicht werden. Die Kursgebühr wird zum Kursbeginn fällig und zum 10. eines Monats eingezogen. An gesetzlichen Feiertagen finden die Kurse nicht statt. Für Lastschriften, die von der Bank nicht eingelöst wurden, müssen wir Ihnen die Bankgebühren (bis zu € 8,00) weiterberechnen.

 

Laufzeit

Schwimmschule

Die Kurslaufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich um einen weiteren, wenn in der letzten Kurswoche nicht schriftlich gekündigt wird. Abweichende Kurslaufzeiten werden bekannt gegeben.

 

Eltern-Kind-Schwimmen

Die Kurslaufzeit beträgt in der Regel 10 Unterrichtseinheiten und verlängert sich um weitere 10 Stunden, wenn in der letzten Kurswoche nicht schriftlich gekündigt wird. Abweichende Kurslaufzeiten werden bekannt gegeben.

 

Schwimmgruppen „Seestern“

Die Kurslaufzeit beträgt ein Halbjahr und verlängert sich um ein weiteres, wenn einen Monat vor dem Ende des Abrechnungszeitraumes (zum 30. Juni und 31.Dezember eines jeden Jahres) nicht schriftlich gekündigt wird. Bei einem Beginn während des laufenden Kurses, wird die Kurslaufzeit zunächst bis zum Ende des laufenden Kurses vereinbart. Danach verlängert sich die Kurslaufzeit wie vorher beschrieben. In den Schulferien in NRW und an gesetzlichen Feiertagen finden die Gruppen nicht statt.

 

Wassergymnastik/Aquafitness

Die Kurslaufzeit beträgt in der Regel 10 Unterrichtseinheiten und verlängert sich um weitere 10 Stunden, wenn in der letzten Kurswoche nicht schriftlich gekündigt wird. Abweichende Kurslaufzeiten werden bekannt gegeben.

 

Kosten und Gebührenerstattung:

Schwimmschule und Wassergymnastik:

Schwimmkurse:  Grundsätzlich werden immer die stattfindenden Stunden berechnet. Bei Stundenfall aufgrund von Dingen, die der Verein nicht verantworten kann, wird die Kursgebühr bei einfachem Ausfall nicht erstattet. Bei längerer Schließung (mehr als eine Woche) werden die Gebühren gutgeschrieben.

Vor Kursbeginn: In begründeten Fällen können Sie bis zu einer Woche vor Kursbeginn noch von der Teilnahme zurücktreten. Wir erheben jedoch eine Verwaltungsgebühr von € 10,00.

Bei Erkrankung: Bei plötzlicher, längerer Erkrankung (mehr als drei Wochen) kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Rückerstattung erfolgen. Erstattet wird allerdings nur die Gebühr für die Stundenanzahl, die vom Attest abgedeckt ist und frühestens vom Zeitpunkt der Bekanntgabe im Büro der Schwimmschule.

Bei komplettem Kursausfall: erfolgt die Rückerstattung der Gebühren.

 

Abweichend gelten für die Schwimmgruppen „Seesterne“:

Der Kursbeitrag ist ein Halbjahresbeitrag, eine Kostenerstattung ist nicht vorgesehen. Der Beitrag wird auch während der Schulferien fällig.

 

Programmänderungen:

Orts- und Zeitangaben sollen eingehalten werden. Aber Programm-, Orts- und Terminänderungen lassen sich nicht immer vermeiden. Wir werden uns jedoch bemühen, Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch auf einen/eine bestimmten/bestimmte Kursleiter/Kursleiterin.

 

Versicherung

Während des Sportkurses sind die Kursteilnehmer haftpflichtversichert für die Dauer des Kurses / des Schwimmunterrichts.

 

Sonstiges:

Während der Kurse erstelltes Foto- und Videomaterial kann vom Verein zu wissenschaftlichen und zu Marketingzwecken verwendet werden.

Die Hausordnung des Bades ist zu beachten.

Für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen wird vom Verein keine Haftung übernommen. Der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitperson betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.

Insbesondere darf der direkte Schwimmhallenbereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein verantwortlicher Übungsleiter des Vereins anwesend ist.